Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CAUSA GmbH & Co. KG
Bierstadter Straße 3, 65189 Wiesbaden
Stand: 1. März 2025

1. Geltungsbereich und Grundlagen der Zusammenarbeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CAUSA GmbH & Co. KG ("Auftragnehmer") und ihren Kunden ("Auftraggeber"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.

1.2 Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn bei Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3 Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers.

1.4 Zur Sicherstellung einer erfolgreichen Zusammenarbeit informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer über relevante Vorberatungen und laufende Prozesse.

2. Leistungsumfang und -durchführung

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die im Einzelauftrag definierte Beratungstätigkeit. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

2.2 Leistungen gelten als erbracht, wenn Analysen und Empfehlungen erstellt, kommuniziert und dokumentiert wurden. Die Umsetzung obliegt dem Auftraggeber.

2.3 Auf Wunsch wird ein schriftlicher Abschlussbericht erstellt. Ein Bericht zur Weitergabe an Dritte bedarf besonderer Vereinbarung.

2.4 Digitale Beratungsleistungen können per Videokonferenz, Telefon, E-Mail, Projektmanagementtools oder ähnlicher Plattformen erbracht werden.

2.5 Der Auftragnehmer kann qualifizierte Mitarbeitende, externe Experten oder Partnerunternehmen einsetzen. Er bleibt dabei alleiniger Vertragspartner.

2.6 Bei Beratungsleistungen im Zusammenhang mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI), digitalen Zwillingen oder ähnlichen Technologien erfolgt die Anwendung im Rahmen der jeweils aktuellen technischen Standards und gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Prüfung und interne Einbettung dieser Technologien in seine Prozesse selbst verantwortlich.

2.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Funktionsweise, Sicherheit oder Integrität von durch Dritte bereitgestellten KI-Modellen, digitalen Zwillingen oder Datenplattformen. Empfehlungen im Bereich KI-gestützter Analyse- oder Simulationswerkzeuge beruhen auf dem jeweiligen Stand der Technik, jedoch ohne Garantie auf bestimmte Resultate.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis von Zeithonoraren oder pauschal, je nach vertraglicher Regelung. Erfolgshonorare sind ausgeschlossen.

3.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen gesondert vereinbart werden.

3.4 Bei Projektbeginn kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % verlangt werden.

3.5 Nebenkosten wie Reise-, Hotel-, Lizenz- oder Materialkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

3.6 Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

4. Änderungen und Erweiterungen

4.1 Der Auftragnehmer prüft Änderungswünsche des Auftraggebers auf Umsetzbarkeit. Daraus resultierende Anpassungen des Zeit- oder Kostenrahmens werden vertraglich festgehalten.

4.2 Bis zur Einigung werden laufende Arbeiten wie ursprünglich vereinbart fortgeführt.

4.3 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereit.

5.2 Der Auftragnehmer darf diese Informationen als korrekt und vollständig ansehen. Auf Wunsch sind diese schriftlich zu bestätigen.

6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

6.1 Der Auftraggeber darf Berichte, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse nur für eigene Zwecke verwenden. Eine Weitergabe, Veränderung oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

6.2 Das geistige Eigentum verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte erfordert eine gesonderte Vereinbarung.

6.3 Bei unbefugter Nutzung kann eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung verlangt werden.

6.4 Ergebnisse aus Beratungen zu generativer KI, Datenmodellen oder digitalen Zwillingen, einschließlich erstellter Prompts, Frameworks oder Datenstrukturen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart. Eine über den vertraglich definierten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf einer separaten Lizenzvereinbarung.

6.5 Für wiederverwendbare Komponenten aus generativer KI (z. B. Prompts, Custom GPTs, Simulationsmodelle, API-Skripte) bietet der Auftragnehmer optionale Lizenzmodelle an. Diese umfassen je nach Vereinbarung einfache, erweiterte oder exklusive Nutzungsrechte gegen gesonderte Vergütung.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1 Der Auftragnehmer behandelt vertrauliche Informationen mit Sorgfalt und verpflichtet auch eingesetzte Dritte zur Verschwiegenheit.

7.2 Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

7.3 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO werden eingehalten.

7.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Projekten mit generativer KI oder Cloud-Diensten Daten Dritten (z. B. API-Anbietern) zugänglich gemacht werden können. Eine Verarbeitung solcher Daten erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung und Einwilligung.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

8.2 Die Haftung ist auf die vereinbarte Vergütung und maximal EUR 1.000.000 je Schadensfall begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Keine Haftung besteht für Schäden aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Informationen des Auftraggebers.

8.4 Bei Beratung zu KI-Systemen, digitalen Plattformen und Simulationstechnologien wird keine Haftung für Systemfehler, Fehlentscheidungen auf Basis automatisierter Analyseprozesse oder die Nichterreichung erwarteter Einsparungen, Effizienz- oder Innovationspotenziale übernommen.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Verträge können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

9.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand ist Wiesbaden, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Kontakt:
CAUSA GmbH & Co. KG
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